Ablauf und Kosten
Ablauf
Melden Sie sich gern unter der angegebenen Telefonnummer bei mir und hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht. Oder Sie nutzen das Kontaktformular. In beiden Fällen werde ich mich schnellstmöglich bei Ihnen melden. Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie direkt über meine Webseite und dem Button "Termin buchen" einen für Sie passenden Termin wählen können.
Wir können dann am Telefon über Ihr Anliegen sprechen und einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren.
Die Dauer der Therapie wird sich danach richten, welche Wünsche nach Veränderung Sie haben und welche Fragestellungen Sie zu welchen Themen mitbringen.
Kosten
Vorgespräch am Telefon
kostenfrei
Systemische Therapie
Einzelsitzung
95 € (60 Min.)
Paartherapie (auch Trennungsberatung)
160 € (90 Min.)
Familientherapie
180 € (90 Min.)
Hypnose
Erstgespräch
Hypnose-Sitzung
95 € (Dauer 60-90 Min.)
145 € (Dauer 60-90 Min.)
Systemische Familienaufstellung
Einzelaufstellung in meiner Praxis:
100 Euro (Dauer 60 bis 90 Min.)
Gruppenaufstellung mit eigenem Anliegen
135 € (Dauer 90 bis 120 Min.)
Teilnahme als Stellvertreter*in in der Gruppe
35 €
Die Bezahlung bitte ich vor der Aufstellung per Überweisung zu tätigen. Sie erhalten im Anschluss eine Rechnung von mir.
Geringverdiener*innen
Ermäßigung auf Anfrage
Achtsamkeitskurs
18 € pro Einheit (90 Min.)
Bezahlung und Absageregelung
Das vereinbarte Honorar bezahlen Sie vor Ort mit ec- oder Kreditkarte oder in bar. Sie erhalten eine Rechnung von mir. Die Heilpraktiker Behandlung (Psychotherapie) ist nach §4 Nr. 14 UstG umsatzsteuerbefreit.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie die Rechnung über Ihre private Zusatzversicherung (Heilpraktikerbehandlung) abrechnen.
Können Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, bitte ich Sie, mir dies mindestens 24 Stunden vorher mitzuteilen.
Als Therapeutin und Heilpraktikerin widme ich meine Zeit exklusiv Ihrem Termin. Daher bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich bei kurzfristigen Absagen (mindestens 24 Stunden im Voraus) oder nicht wahrgenommenen Terminen, unabhängig von den Gründen, den Ausfall der Behandlung in voller Höhe in Rechnung stellen muss.
